Großangelegte Durchsuchungsaktion der Kriminalpolizei Niederbayern – mehrere Durchsuchungsbeschlüsse un
Aufgrund der Ermittlungen erließ auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft das Amtsgericht Landshut einen Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Tatverdächtigen aus Landshut mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit, sowie sechs Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen im Bereich Landshut (5) und Passau (1).
Im Zuge des Polizeieinsatzes am Mittwoch wurde der Haftbefehl durch die Spezialkräfte sowie die sechs Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Dabei konnte folgendes, auszugsweise, festgestellt werden:
Nach der Festnahme des 20-Jährigen durch die Spezialkräfte konnten bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung im Bereich Landshut rund 20 Gramm Cannabisprodukte sowie mehrere Utensilien, die auf einen Handel mit den Betäubungsmitteln hindeuten, sichergestellt werden. Der Mann wurde nach seiner Verhaftung dem Haftrichter am Amtsgericht Landshut vorgeführt und im Anschluss einer Justizvollzugsanstalt überstellt.
Bei den weiteren Wohnungsdurchsuchungen in Landshut konnten beispielsweise bei einem 22-jährigen Staatenlosen, in diversen Verstecken deponiert, ca. 8.000,- Euro Bargeld und geringe Mengen Marihuana aufgefunden und sichergestellt werden.
Außerdem wurden bei einem 19-jährigen deutschen Staatsangehörigen rund 6 Gramm Marihuana und 640,- Euro Bargeld, bei einem 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen ein verbotenes Butterflymesser und geringe Mengen Marihuana, bei zwei italienischen Staatsangehörigen im Alter von 21 und 44 Jahren ein Schlagring, sowie bei einem 19-Jährigen mit deutscher und italienischer Staatsangehörigkeit geringe Mengen Marihuana sichergestellt.
Bei der Wohnungsdurchsuchung in Passau stellten die Beamten bei einem 20-jährigen Syrer ein verbotenes Einhandmesser, ca. ein Gramm weißes Pulver (vermutlich Kokain) sowie eine geringe Marihuana sicher.
Außer dem mit Haftbefehl gesuchten 20-Jährigen wurden sämtliche Beschuldigte nach Durchführung der kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Niederbayern und der Staatsanwaltschaft Landshut gegen die Beteiligten, unter anderem wegen Verbrechenstatbeständen nach dem Betäubungsmittelgesetz, dauern an.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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