Halloween – nicht immer sind die Streiche harmlos – Hinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern
Wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, zum Beispiel Hausfassaden oder Autos beschmiert werden, brennende Gegenstände in Briefkästen oder in Hauseingängen landen oder gar Menschen verletzt werden, dann hat das mit Streichen nichts mehr zu tun. Hier handelt es sich ganz klar um strafbare Handlungen. Straftaten werden auch in der „Halloween-Nacht“ nicht geduldet und von den niederbayerischen Polizeidienststellen konsequent verfolgt. Die Polizei wird auch heuer wieder ein besonderes Augenmerk auf die „Halloween-Nacht“ legen.
Es ist wichtig, dass Sie als Eltern mit Ihren Kindern darüber sprechen, was noch als Streich durchgeht und was bereits strafbares Handeln darstellt. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz etwaigen „Gruppendrucks“ nicht bei strafbaren Handlungen mitzumachen. Erklären Sie Ihren Kindern, dass nicht jeder mit „Halloween“ etwas anfangen kann und dies auch akzeptiert werden sollte.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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