Halloween – nicht immer sind die Streiche harmlos – Hinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern

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29.10.2019 07:45 Uhr
Straubing
NIEDERBAYERN. In Kürze ist es wieder soweit – in der Nacht vor Allerheiligen, vom 31.Oktober auf den 1. November, wird wieder Halloween gefeiert. Auch heuer möchte das Polizeipräsidium Niederbayern wieder ein paar Hinweise an die „Gespenster“ und an Eltern geben, damit das Feiern unter Umständen keine unangenehmen Folgen nach sich zieht.

„Gespenster“ oder „Hexen“, werden in der Nacht vom 31.Oktober auf den 1. November wieder von Haus zu Haus ziehen und an den Haustüren um Süßigkeiten bitten. „Süßes oder Saures“, so wird mancher Haus- und Wohnungsbesitzer wieder an Halloween um Süßigkeiten gebeten. Wer nichts gibt, dem wird möglicherweise ein kleiner, harmloser Streich gespielt. Kleine Streiche sind tolerierbar, andere dagegen können möglicherweise erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im vergangenem Jahr registrierte das Polizeipräsidium Niederbayern im Zusammenhang mit der „Halloween-Nacht“ rund 50 anlassbezogene Einsätze. Neben acht Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung kam es zu weiteren acht Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Trauriger Höhepunkt war eine schwer verletzte Polizeibeamtin in Ergolding, Lkr. Landshut. Die Beamtin wollte zwei Frauen trennen, die aufeinander eingeschlagen haben. In der Folge richtete eine der Kontrahentinnen ihre Aggressionen gegen die Polizeikräfte und trat der Beamtin u. a. mehrmals gegen den Kopf.

Wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, zum Beispiel Hausfassaden oder Autos beschmiert werden, brennende Gegenstände in Briefkästen oder in Hauseingängen landen oder gar Menschen verletzt werden, dann hat das mit Streichen nichts mehr zu tun. Hier handelt es sich ganz klar um strafbare Handlungen. Straftaten werden auch in der „Halloween-Nacht“ nicht geduldet und von den niederbayerischen Polizeidienststellen konsequent verfolgt. Die Polizei wird auch heuer wieder ein besonderes Augenmerk auf die „Halloween-Nacht“ legen.

Es ist wichtig, dass Sie als Eltern mit Ihren Kindern darüber sprechen, was noch als Streich durchgeht und was bereits strafbares Handeln darstellt. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz etwaigen „Gruppendrucks“ nicht bei strafbaren Handlungen mitzumachen. Erklären Sie Ihren Kindern, dass nicht jeder mit „Halloween“ etwas anfangen kann und dies auch akzeptiert werden sollte.

Polizeipräsidium NiederbayernStraubing


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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