Brand in einem Mehrfamilienhaus – Nachtragsmeldung
Aufgrund der bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen liegen keine Hinweise auf eine vorsätzliche bzw. fahrlässige Brandlegung vor. Es deutet vielmehr alles auf einen technischen Defekt im Dachgeschoß in einem dortigen Wäsche-/Trockenraum hin. Die Dachgeschoßwohnung wurde bei dem Brand völlig zerstört und ist nicht mehr bewohnbar. Die restlichen acht Wohnungen sind zwar wieder freigegeben, ob diese in Anbetracht der Verrußung und durch das Löschwasser wieder bewohnbar sind, ist abhängig von der Begutachtung durch einen Sachverständigen.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubing
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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