Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Landshut und des Polizeipräsidiums Niederbayern – Gewa
Am gestrigen Dienstag, 09.07.2019, wurde vor dem Amtsgericht Landshut gegen eine 45-jährige Landshuterin und ihren beiden Söhnen im Alter von 17 und 21 Jahren ein Fall von Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt. Bereits Ende Januar 2019 versuchten Beamte der Landshuter Polizei auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Deggendorf einen Vollstreckungshaftbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit über 15 Euro bei der 45-Jährigen zu vollziehen. Im Zuge dieser Vollstreckungsmaßnahme kam es schließlich gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten zu massiven Widerstandshandlungen seitens der 45-jährigen Frau und ihren beiden Söhnen. Diese versuchten gewaltsam die Festnahme der Mutter zu verhindern, indem sie u. a. gegen die Beamten mehrmals getreten haben und diese auch aufs übelste beleidigten.
Da das Trio, das der Reichsbürgerbewegung zugeordnet wird, zum gestrigen Verhandlungstermin nicht erschienen ist, ordnete der vorsitzende Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Vorführung der Angeklagten zum Termin an. Nachdem die Streife an der Wohnung der Angeklagten eintraf, wurde zunächst trotz mehrmaliger Aufforderung die Wohnungstüre nicht geöffnet, sodass die Wohnung letztendlich unter Anwendung von unmittelbar Zwang geöffnet werden musste, was aber die beiden Söhne zu verhindern versuchten. Als es den Beamten schließlich gelungen ist, die Wohnung zu betreten, gingen der 17- und 21-jährige sofort auf die eingesetzten Beamten los. Während der der 21-jährige überwältigt und gefesselt werden konnte, drohte der 17-Jährige hingegen nun seinerseits, sich mit einem Messer selbst zu verletzen. Dies konnten die Beamten verhindern, indem sie ihm mit dem Schlagstock das Messer aus der Hand schlugen.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut erneut wegen den gestrigen Widerstandshandlungen gegen die drei Personen.
Hierbei soll insbesondere auch geprüft werden, in wie weit die Taten als sog. „priorisierte Fälle“ zu behandeln sind. Die priorisierte Bearbeitung von Strafanzeigen in ausgewählten Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Hilfs- und Rettungskräfte wird seit 15.04.2019 flächendeckend in Absprache mit allen Staatsanwaltschaften in Niederbayern umgesetzt. Die zu diesem Zweck auf den Dienststellen installierten Koordinatoren entscheiden in Absprache mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Staatsanwaltschaften über die Durchführung der entsprechenden Fälle. Die Endsachbearbeitung und damit die Übersendung der Anzeige an die Staatsanwaltschaft wird hierbei priorisiert, um das Strafverfahren zu beschleunigen.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern wurden im Jahr 2018 insgesamt 656 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte registriert. Dies bedeutet einen Anstieg von rund 10 Prozent gegenüber 2017. Zu den meist belastenden Dienststellen in puncto „Gewalt gegen Polizeibeamte“ zählt im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern die Polizeiinspektion Landshut. 2017 wurden insgesamt 151 Fälle von Gewalt verzeichnet, 2018 waren es insgesamt 187 Fälle.
Nach der zwangsweisen Vorführung der drei Angeklagten konnte die Hauptverhandlung gestern wegen der ursprünglichen Widerstandshandlungen dann doch durchgeführt werden. Die 45-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung, der 21-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung und der einzige kooperative Angeklagte, der 17-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Bei diesen Verurteilungen sind noch nicht die gestrigen Widerstandshandlungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Vorführung zum Gericht berücksichtigt. Diese sind Gegenstand eines neuen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?
Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.
Kommentare
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?
Diese Webseite verwendet Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
| Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
|---|---|---|---|
| cookieinfo | WAIDLER.COM | Speichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies. | 90 Tage |
| waidler.com-session | WAIDLER.COM | Eindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert. | Session |
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
| Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
|---|---|---|---|
| _ga | WAIDLER.COM | Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. | 2 Jahre |
| _ga_* | WAIDLER.COM | Enthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen. | 2 Jahre |
| _gat | WAIDLER.COM | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken | 1 Tag |
| _gat_* | WAIDLER.COM | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken | 2 Jahre |
| _gac_* | WAIDLER.COM | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken | 2 Jahre |
| _gid | WAIDLER.COM | Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. | 1 Tag |
| IDE | WAIDLER.COM | Verwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer. | 1 Jahr |
| AMP_TOKEN | WAIDLER.COM | Nutzer-ID für AMP Tracking | 1 Jahr |
| FPID | WAIDLER.COM | 2 Jahre | |
| test_cookie | WAIDLER.COM | Verwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt. | 15 Minuten |
| ads/ga-audiences | WAIDLER.COM | Used by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites. | Session |
| NID | WAIDLER.COM | Nutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt. | 1 Jahr |
| _gcl_au | WAIDLER.COM | Conversion-Tracking und Anzeigenmessung | 90 Tage |
| _gcl_aw | WAIDLER.COM | Zuordnung von Conversions zu Ads-Klicks | 90 Tage |
| _gcl_dc | WAIDLER.COM | Conversion-Tracking (Display & Video 360) | 90 Tage |
| ANID | WAIDLER.COM | Werbe-Tracking | 1 Jahr |
Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.
Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.
Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.
Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.
Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.
