Jobcenter

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17.01.2011

Getrennte Aufgabenwahrnehmung Passau Stadt bleibt
Erst zum 1. Januar 2012 Übergang zu Jobcenter


Die Arbeitsgemeinschaften Grundsicherung für die Regionen Freyung-Grafenau und Passau Land heißen seit dem 1. Januar „Jobcenter“.

Diese Umstellung war nötig, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Organisation der Zusammenarbeit der Kommunen mit der Arbeitsagentur als unzulässige Mischverwaltung eingestuft hat.

Im Stadtgebiet Passau dagegen werden die gesetzlichen Aufgaben seit 2005 getrennt von der Arbeitsagentur und der Stadt Passau wahrgenommen. Die Arbeitsagentur ist zuständig für Beratung und Vermittlung, sowie für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Stadt Passau erledigt Aufgaben im Zusammenhang mit Kosten der Unterkunft und Heizung und ist zuständig für kommunale Eingliederungsleistungen wie beispielsweise die Schuldnerberatung.

Für die Kunden der getrennten Aufgabenwahrnehmung Passau Stadt bleibt bis zum 31. Dezember 2011 alles wie bisher. Die Umwandlung in ein Jobcenter wird erst im kommenden Jahr stattfinden. Im laufenden Jahr werden die Weichen für eine gemeinsame Einrichtung durch eine Arbeitsgruppe gestellt, um den Übergang am 1. Januar 2012 für die Kunden reibungslos zu gestalten.


- MD



Quellenangaben

Agentur f

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