Brand in einer Dachgeschosswohnung – Nachtragsmeldung
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen der Landshuter Kripo kann ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden. Ein technischer Defekt als Brandursache, möglicherweise durch eine Heizdecke verursacht, aber auch fahrlässige Brandlegung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden und müssen im Rahmen weiterer Ermittlungen geprüft werden. Offensichtlich ist die Bewohnerin, nachdem sie den Brand bemerkte und ihr aufgrund der beengten Räumlichkeiten eine Flucht über das Treppenhaus durch die starke Rauchentwicklung nicht mehr möglich war in Panik aus der Wohnung gesprungen.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubing
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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