Unfallgeschehen stellt sich als Tötungsdelikt heraus – Haftbefehl gegen 49-jährigen Tatverdächtigen
Da die Ermittler der Landshuter Kripo erhebliche Zweifel an den Schilderungen der z. T. erheblich alkoholisierten Anwesenden hatten, wurde am Dienstag, 29.05.2018, eine Obduktion des Leichnams durch die Staatsanwaltschaft Regensburg angeordnet. Nach dem Obduktionsergebnis sei die Verletzung mit einem Sturzgeschehen eher nicht in Einklang zu bringen. Daraufhin anschließende, umfangreiche Vernehmungen der Landshuter Ermittler führten schließlich zu dem konkreten Verdacht, dass der 38-jährige Mann von einem 49-jährigen Landsmann mit einem Messer getötet wurde.
Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Regensburg erließ am Donnerstag, 31.05.2018, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg Haftbefehl gegen den 49-jährigen Polen wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) eingeliefert.
Die Ermittlungen der Landshuter Kripo sowie der Staatsanwaltschaft Regensburg dauern an. Zum genaueren Tathergang und zum Tatmotiv des 49-jährigen Tatverdächtigen können deshalb noch keine Angaben gemacht werden.
Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014
Veröffentlicht: 01.06.2018, 11.10 Uhr
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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