Handgranaten und Pistole auf Facebook gepostet – Verursacher muss Kosten für Polizeieinsatz tragen
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun die Klage des 28-Jährigen gegen eine entsprechende Kostenrechnung des Polizeipräsidiums Niederbayern, mit der er zur Kostenerstattung für den Einsatz herangezogen worden ist, abgewiesen, da es die Kostenrechnung für rechtmäßig hält.
Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass derartige Posts in den sozialen Netzwerken neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen u. U. nicht unerhebliche Regressforderungen für derart verursachte Polizeieinsätze nach sich ziehen können.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: http://www.vgh.bayern.de/vgregensburg/oeffentl/termine/
Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014
Veröffentlicht: 03.04.2018, 14.45 Uhr
Polizeipräsidium NiederbayernStraubing
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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