Handgranaten und Pistole auf Facebook gepostet – Verursacher muss Kosten für Polizeieinsatz tragen

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03.04.2018
Straubing
NEUSTADT A. D. DONAU, LKR. KELHEIM. Bereits zum Jahresende 2016 postete ein 28-jähriger Mann einen Beitrag mit einem Foto bei Facebook, auf dem u. a. zwei Handgranaten, ein grünliches Behältnis sowie eine Schusswaffe abgebildet waren. Dem Bild war der Text: „Sylvester kann kommen, alles schon hergerichtet zum Böllern“ hinzugefügt. Der Post löste in der Folge einen größeren Polizeieinsatz aus, u. a. waren auch Spezialkräfte im Einsatz.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun die Klage des 28-Jährigen gegen eine entsprechende Kostenrechnung des Polizeipräsidiums Niederbayern, mit der er zur Kostenerstattung für den Einsatz herangezogen worden ist, abgewiesen, da es die Kostenrechnung für rechtmäßig hält.

Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass derartige Posts in den sozialen Netzwerken neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen u. U. nicht unerhebliche Regressforderungen für derart verursachte Polizeieinsätze nach sich ziehen können.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: http://www.vgh.bayern.de/vgregensburg/oeffentl/termine/

Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014
Veröffentlicht: 03.04.2018, 14.45 Uhr

Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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