Halloween – Scherze erlaubt, Straftaten nicht
Immer wieder wird die Polizei zu Einsätzen gerufen, bei denen Häuser und Türen mit Eiern beworfen oder mit Farbe besprüht wurden. Unabhängig von möglichen Schadensersatzansprüchen ist eine vorsätzliche Sachbeschädigung eine Straftat und zieht nach der Anzeigeerstattung automatisch polizeiliche Ermittlungen nach sich. Halloween steht nichts entgegen, wenn die Streiche niemandem Schaden zufügen. Wenn aber dabei Personen geschädigt und Sachen vorsätzlich beschädigt werden bedeutet dies für die Beteiligten meist Ärger in Form einer Strafanzeige. Straftaten werden auch in der „Halloween-Nacht“ nicht geduldet und von den niederbayerischen Polizeidienststellen konsequent verfolgt.
Deshalb der Rat und die Bitte des Polizeipräsidiums Niederbayern an Eltern und Personensorgeberechtigte:
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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