Alkoholisierte und Drogenfahrten

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28.03.2026 21:28 Uhr
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Bei intensiven Verkehrskontrollen im gesamten Dienstbereich der PI Passau wurden insgesamt fünf Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss festgestellt. Den Anfang machte ein 63-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis. Er war mit einem Pkw in Fürstenzell unterwegs. Da er den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, wurde er einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand. Da ein Alkomatentest auf eine deutliche Alkoholisierung hinwies, wurde eine Blutentnahme angeordnet, der Führerschein sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Um 21:28 Uhr wurde dann in Tiefenbach ein 56-jähriger Mann in seinem Ford einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da er etwas weniger Alkohol intus hatte, genügte ein sogenannter „gerichtsverwertbarer Alkomatentest“ zum Tatnachweis. Aufgrund des Ergebnisses dieses Testes wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Eine Geldbuße von mindestens 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot sind die Folge. Gegen 22:15 Uhr wurde dann ein 49-jähriger Slowake in der Regensburger Straße in Passau kontrolliert. Auch hier war wieder deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar. Ein Alkomatentest zeigte ein Ergebnis im Bereich einer Straftat an. Deshalb wurde eine Blutentnahme durchgeführt, der Führerschein sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Etwa eine Stunde später, gegen 23:35 Uhr, fiel dann ein 21-jähriger Mann in Büchlberg auf. Er war mit einem Elektroroller auf der Hauptstraße unterwegs. Da die Beamten den Verdacht hatten, der Mann könne unter Drogeneinfluss stehen, wurde ein Test durchgeführt. Dieser bestätigte den Verdacht der Beamten, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz ermittelt. Wieder eine Stunde später, um 00:39 Uhr, wurde dann, ebenfalls in Büchlberg, der Fahrer eines Pkw, Ford, in der Hauptstraße angetroffen. Bei ihm konnte wieder ein gerichtsverwertbarer Alkomatentest durchgeführt werden. Aufgrund dessen Ergebnisses wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet welches mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird.

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Quellenangaben

Polizeiinspektion Passau

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