Haftbefehl bei Busreisendem festgestellt

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04.03.2026 23:20 Uhr
Passau
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Am 04.03.2026 um 23:20 Uhr kontrollierten Beamte der GPI Passau im Rahmen der Schleierfahndung auf der BAB A3 in Fahrtrichtung Österreich einen Fernreisebus. Beim Abgleich der personenbezogenen Daten eines 66-jährigen rumänischen Businsassen wurde eine Fahndungsnotierung mit Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen festgestellt. Der Mann konnte den Haftbefehl durch die Zahlung eines dreistelligen Betrags abwenden und seine Reise nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.

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Quellenangaben

Grenzpolizeiinspektion Passau

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