Verdacht der Kinderpornographie – Durchsuchung der Kriminalpolizei Straubing
STRAUBING. Am 25.02.2026 durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Straubing die Wohnräume sowie die Arbeitsstelle eines 49-jährigen Mannes aufgrund des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte.
In den heutigen Morgenstunden vollzogen die Beamten im Stadtgebiet Straubing einen von der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing beantragten Durchsuchungsbeschluss. Der 49-jährige Deutsche steht im Verdacht über eine Internetplattform kinderpornografische Inhalte erworben zu haben. Bei der heutigen Durchsuchung stellten die Beamten mehrere Mobiltelefone sowie einen Datenträger sicher.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing dauern an.
Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen
Die Dursuchung der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften sind schwerwiegende Tatbestände und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.
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Verhaltensempfehlungen
Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.

Polizeipräsidium Niederbayern