Zwei Haftbefehle und Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Kontrolle festgestellt

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10.02.2026 17:00 Uhr
Passau
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PASSAU. Am Dienstag, den 10.02.2026, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau gegen 17:00 Uhr im Rahmen der Schleierfahndung einen Pkw mit französischer Zulassung auf der BAB A3 in Fahrtrichtung Österreich. Beim Abgleich der personenbezogenen Daten mit den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass gegen den 38-jährigen rumänischen Fahrzeugführer eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt und dieser somit nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt ist. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Darüber hinaus lagen gegen den Mann zwei Haftbefehle vor. Beide Haftbefehle konnten durch die Zahlung eines drei- sowie eines hohen vierstelligen Betrags abgewendet werden, sodass der Mann nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen fußläufig entlassen wurde. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Quellenangaben

Grenzpolizeiinspektion Passau

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