Verdacht auf Besitz und Verbreiten von Kinderpornografischen Inhalten – Kripo Landshut und Straubing durchsuchten erneut zahlreiche Wohnungen

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18.11.2025 14:38 Uhr
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Verdacht auf Besitz und Verbreiten von Kinderpornografischen Inhalte – Kripo Landshut und Straubing durchsucht erneut zahlreiche Wohnungen

LKR. LANDSHUT, LKR. DINGOLFING-LANDAU, LKR. KELHEIM, LKR. STRAUBING-BOGEN. Am 18.11.2025 durchsuchten zahlreiche Einsatzkräfte mehrere Wohnungen im westlichen Bereich von Niederbayern aufgrund des Verdachts des Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Inhalte.

Insgesamt vollzogen die Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Landshut mit Unterstützungskräften der Zentralen Einsatzdienste Landshut heute in den frühen Morgenstunden 8 richterliche Durchsuchungsbeschlüsse an Objekten sowohl in den Landkreisen Landshut, Dingolfing und Kelheim. Die Ermittler stellten dabei zahlreiche Laptops/PCs, Smartphones, sonstige Speichermedien und eine Wildkamera sicher.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um Männer zwischen 16 und 59 Jahren. Sie stehen im Verdacht, z. T. über einschlägige Internetseiten Inhalte mit kinderpornografischem Inhalt erworben, besessen und verbreitet zu haben. Über Chatgruppen bzw. einschlägige Messenger-Dienste sollen mutmaßlich Bilder mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt verschickt worden sein.

Die Kriminalpolizei Straubing vollzog mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste Straubing sowie drei Datenträgerspürhunden einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss an einem Objekt im nördlichen Landkreisgebiet. Dabei konnte einer der Hunde ein verstecktes Tablet auffinden. Zudem wurden zahlreiche USB-Sticks, Mobiltelefone, Laptops und Tablets sichergestellt.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 51-jährigen Deutschen, der bereits zum wiederholten Male im Verdacht stand, kinderpornografische Inhalte besessen und verbreitet zu haben bzw. diese über einschlägig bekannte Chatgruppen auf kostenlos zugänglichen Internetplattformen verschickt zu haben.

Die Tatverdächtigen stehen in keinem Zusammenhang zueinander, die Fälle werden unabhängig voneinander bearbeitet.

Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Durchsuchungsaktion der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften sind schwerwiegende Straftaten und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

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