Ankündigung Schwerpunktkontrollwoche „Ablenkung im Straßenverkehr und Insassensicherung“
Nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann bereits zu erheblichen Verkehrsgefahren führen. Ein Kfz-Führer legt in einer Sekunde der Unaufmerksamkeit bei gefahrenen 50 km/ h eine Fahrtstrecke von 14 Meter zurück. Bei 100 km/ h entsprechen 2 Sekunden Ablenkung 50 Meter „Blindflug“. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass Ablenkung im Straßenverkehr, egal ob als Kfz-Führer, Radfahrer oder auch Fußgänger, ein wesentlicher Grund für eine Vielzahl von Verkehrsunfällen ist. Es gibt vielfältige Formen der Ablenkung im Straßenverkehr. Die visuelle Ablenkung wie z.B. das Bedienen von Infotainment-Systemen, die mentale Ablenkung wie z.B. das Telefonieren bzw. das Benutzen eines Smartphones, Gespräche mit dem Beifahrer oder sonstige Geistesabwesenheit und auch die motorische Ablenkung wie z.B. Rauchen, Essen/Trinken, Körperpflege bergen erhebliche Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr.
Der Bereich der Insassensicherung nimmt ebenfalls einen wichtigen Part der Verkehrssicherheit ein. In zahlreichen Fällen können durch Benutzen der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsgurt, Kindersitze) schwerwiegende Unfallfolgen vermieden werden. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayern kamen 2016 insgesamt 37 Pkw-Fahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben. In 27 Fällen wurde die Benutzung des vorgeschriebenen Sicherheitsgurtes festgestellt. Es ist zu vermuten, dass diese schwerwiegendste Unfallfolge in den restlichen Fällen bei entsprechend ausreichender Sicherung wohl nicht eingetreten wäre.
Die Polizei in Niederbayern wird im Rahmen der Kontrollwoche verstärkt auf Verkehrsteilnehmer achten, die während der Fahrt verbotswidrig ihr Mobiltelefon benutzen bzw. in sonstiger Weise abgelenkt werden, ihren Sicherheitsgut nicht angelegt oder ein Kind nicht ausreichend gesichert haben.
Neben Belehrungen und verkehrserzieherischen Gesprächen erwarten die Verkehrssünder auch Bußgelder bzw. Verwarnungsgelder. Der Bußgeldkatalog sieht beispielsweise beim Kfz-Führer beim verbotswidrigem Benutzen von Mobiltelefonen ein Bußgeld in Höhe von 60 € und 1 Punkt vor. Auch Radfahrer müssen hierbei mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € rechnen. Ist der vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht angelegt, erwarten den Verkehrssünder 30 € Verwarnungsgeld. Bei nicht gesicherten Kindern wird ein Bußgeld in Höhe von 60 € und 1 Punkt fällig.
Im Sinne der Verkehrssicherheit ist zu hoffen, dass das Bewusstsein für die potentiellen Gefahren, welche durch Ablenkung im Straßenverkehr, sowie aufgrund fehlender Insassensicherung entstehen können, weiter gestärkt wird.
Nach Beendigung der Schwerpunktwoche über das Ergebnis der durchgeführten Kontrollen berichtet.
Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Presse-Team, Stefan Gaisbauer, PK, 09421-868-1013
Veröffentlicht am 05.05.2017, 08.43 Uhr
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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