Geflügelpest in Geiselhöring: Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet

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11.11.2025
Geiselhöring
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In einem Geflügelbestand in Geiselhöring wurden Ende vergangener Woche 24 Hühner tot aufgefunden. Untersuchungen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigten nun den Verdacht: Die Tiere waren mit dem Geflügelpestvirus H5N1 infiziert. Damit ist die Vogelgrippe im Landkreis Straubing-Bogen erstmals in diesem Jahr amtlich festgestellt worden.

 

Der betroffene Bestand wurde umgehend geräumt, die verbleibenden 69 Tiere am Montag gekeult. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Veterinäramt eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern rund um den Ausbruchsort eingerichtet. Innerhalb dieser Bereiche gelten zahlreiche seuchenrechtliche Maßnahmen, darunter Aufstallungspflicht, Verbringungs- und Beförderungsverbote, Hygieneregeln sowie ein Verbot von Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen.

 

Die Karte zeigt die Überwachungszone rund um Geiselhöring nach dem Ausbruch der Geflügelpest am 9. November 2025. Die betroffenen Gebiete sind im Umkreis von etwa zehn Kilometern markiert.
Überwachungszone nach dem Geflügelpest-Ausbruch in Geiselhöring am 9. November 2025.

 

Eine detaillierte Übersicht der Maßnahmen ist in der Allgemeinverfügung des Landkreises Straubing-Bogen abrufbar. Das Veterinäramt warnt vor einem anhaltend hohen Risiko für frei gehaltenes Nutz- und Hausgeflügel. Halterinnen und Halter sind verpflichtet, alle Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um ihre Tiere zu schützen.

 

Auch Haustiere wie Hunde und Katzen sollten vor allem in Uferbereichen, etwa an der Donau, nicht unbeaufsichtigt bleiben, um einen möglichen Kontakt zu infizierten Wildvögeln zu vermeiden. Das Beschnuppern toter Tiere kann zur Verschleppung des Virus führen.

 

Die Karte stellt die Schutzzone rund um Geiselhöring dar, die im Zuge des Geflügelpest-Ausbruchs eingerichtet wurde. Der Kreis markiert einen Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb.
Schutzzone im Umfeld von Geiselhöring nach dem bestätigten Geflügelpest-Fall am 9. November 2025.

 

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellt zudem eine Broschüre für Hobby-Geflügelhalter bereit. Diese informiert über rechtliche Vorgaben, Biosicherheitsmaßnahmen und die Früherkennung von Tierseuchen. Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Menschen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.

 

Dennoch gilt: Tote oder kranke Vögel sollten nicht berührt oder eingesammelt werden. Verdächtige Funde von Wasser-, Raben- oder Greifvögeln können beim Veterinäramt Straubing-Bogen unter der Telefonnummer +49 9421 973 168 gemeldet werden. Tote Tauben oder Singvögel müssen nicht gemeldet werden.


- KM


Landratsamt Straubing-BogenLandratsamt Straubing-BogenStraubing

Quellenangaben

Landratsamt Straubing-Bogen

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