Ein vermeintlicher günstiger Erwerb eines Audis stellte sich im Nachhinein als Reinfall dar. Das Auto wurde über ein Online-Verkaufsportal angeboten und der Interessent erwarb den Pkw in Berlin zu einem vermeintlich günstigen Preis in Höhe von ca. 35.000.- Euro. Im Nachhinein hat der Erwerber die Fahrzeughistorie überprüft und dabei feststellen müssen, dass die Angaben des Verkäufers nicht den Tatsachen entsprachen. So wurde ihm beim Kauf unter anderem ein totalgefälschtes Serviceheft übergeben, in welchem die Servicetermine lückenlos dokumentiert waren, was jedoch nicht den Tatsachen entsprach. Der Käufer erstattete Strafanzeige, gegen den Verkäufer wurden Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Urkundenfälschung eingeleitet.
Betrug beim Autokauf über Online-Verkaufsportal
Polizeiinspektion GrafenauGrafenauQuellenangaben
Polizeiinspektion Grafenau
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