Kindergeld nach dem Schulabschluss: Was Eltern wissen müssen

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12.06.2025
Deggendorf
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Auch nach dem Schulabschluss haben viele Familien weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Grundsätzlich wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus besteht der Anspruch, wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder einem Praktikum befindet.

Besonders wichtig: Nach dem Schulabschluss gibt es eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, in der Kindergeld ebenfalls gezahlt wird. Sollte sich diese Zeit aus unverschuldeten Gründen verlängern, besteht weiterhin Anspruch, sofern das Kind nachweislich bemüht ist, einen Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden oder auf den nächstmöglichen Beginn wartet.

Als Nachweise gelten insbesondere Bewerbungen inklusive Rückmeldungen, eine Zusage oder Schulbescheinigung. Auch während eines Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste wie FSJ oder FÖJ bleibt der Kindergeldanspruch bestehen.

Ist das Kind nach dem Schulende zunächst arbeitsuchend, kann ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld bestehen – Voraussetzung ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend.

Wichtig ist, dass die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit über die Pläne des Kindes rechtzeitig informiert wird. Dadurch kann die Kindergeldzahlung ohne Unterbrechung weitergeführt werden. Über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit lassen sich Mitteilungen und Nachweise, etwa zum Ausbildungs- oder Studienbeginn, bequem digital übermitteln.

Weitere Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie auf der offiziellen Seite der Familienkasse unter www.familienkasse.de.


- KM


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Quellenangaben

Bundesagentur für Arbeit

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