Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet Betrieben ein sicheres Verfahren, Anträge auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörigen Abrechnungslisten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm digital zu übermitteln.
Das Verfahren nennt sich KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen). Betriebe und bevollmächtigte Dritte können damit Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen digital beantragen und abrechnen.
Um KEA nutzen zu können, ist ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm erforderlich. Die relevanten Daten werden dabei digital erfasst und sicher an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.
Vorteile des KEA-Verfahrens:
- Schnelligkeit: Der Antrag wird digital übermittelt, was die Bearbeitungszeit deutlich reduziert.
- Transparenz: Der Übertragungsstatus kann jederzeit im BA-eService eingesehen werden.
- Sicherheit: Ein datenschutzkonformer Übertragungsweg ist gewährleistet.
- Vollständigkeit: Alle erforderlichen Informationen werden automatisch übermittelt, wodurch Rückfragen vermieden werden.
Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen der BA, betont: „Mit dem Verfahren KEA können Unternehmen Kurzarbeitergeld digital beantragen und abrechnen. KEA beschleunigt Prozesse, vermeidet lange Postwege und entlastet Unternehmen von Papierbergen.“
Nähere Informationen zum KEA-Verfahren finden Interessierte auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit: KEA - Bundesagentur für Arbeit.

Agentur für Arbeit Passau