„Ist Pflege zuhause möglich?“ – Eine Frage, die uns alle betrifft.

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17.04.2025
Deggendorf
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Die Frauen-Union Deggendorf informiert mit Helmut Plenk, VdK.

 

Spätestens wenn sich ein Pflegefall in der eigenen Familie ankündigt oder ein solcher gar akut eintritt, stellt sich für die Angehörigen die Frage: „Wie geht es weiter?“

Es gilt zu entscheiden, ist eine Pflege zuhause möglich, mit welchen Leistungen kann ich rechnen und wo kann ich solche beantragen? Und nicht zuletzt ist für Berufstätige eine Entscheidung dahingehend fällig, ob man ggf. die Arbeitszeit reduziert, um Pflege leisten zu können, und wie wirkt sich der Einsatz als pflegender Angehöriger auf die eigene Rente aus.

Um über all diese Themen zu informieren, richtete die Frauen-Union Deggendorf am 02.04.2025 wiederholt einen Info-Abend aus. Unter dem ganz einfachen Titel „Pflegeversicherung!? Und was es alles zu wissen gibt“ lud das Team der Deggendorfer FU ein und der VIP-Raum in der Sportsbar-Knights füllte sich.

Äußerst sachkundig und in anschaulichen Beispielen, wie immer, erklärte der Sozialrechtsexperte und Kreisgeschäftsführer der VdK Geschäftsstelle Deggendorf, Herr Helmut Plenk, dieses vielfältige Thema.

„Mit der Pflegeversicherung beschäftigt man sich nicht so gerne und vielleicht erst dann, wenn sie benötigt – und dann ist es zu spät.“ Mit diesen bekannten Worten begrüßte die Vorsitzende der Frauen-Union, Frau Petra Schwankl, die zahlreichen Besucher der Veranstaltung.

 

Zu sehen sind Antonia Deutinger, Petra Schwankl, Helmut Plenk, Melissa Achatz, Susanne Siedersberger 
Antonia Deutinger, Petra Schwankl, Helmut Plenk, Melissa Achatz, Susanne Siedersberger 

 

Nach einführenden Worten und Informationen der Vorsitzenden stieg Helmut Plenk ohne Umschweife in die Thematik ein:

Er erläuterte, dass zum Erlangen von Mitteln für die Pflege grundlegend eine Einstufung in einen Pflegegrad auf einer Skala von 1 bis 5 erforderlich ist. Nach schriftlicher Antragstellung mit dem entsprechenden Formular der Pflegekasse erfolgt ein Besuch des medizinischen Dienstes bei der betroffenen Person. Das Alter eines Antragstellers ist hier nicht maßgeblich, allein die körperliche und psychische Verfassung gelten als Maßstab für die Zuordnung.

Nach Einstufung kann Pflegegeld in Höhe des jeweilig ermittelten Pflegegrades oder Pflegesachleistung in Form eines Pflegedienstes beantragt werden. Auch eine Antragstellung in Kombination beider Leistungen mit Aufsplittung des zustehenden Betrages ist möglich.

Bei Einstufung in Pflegegrad 1 stehen Mittel (niederschwellige Betreuungsleistungen) zur Beschäftigung einer nicht in enger Verwandtschaft zum Antragsteller stehender Person zur Unterstützung bei sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen zur Verfügung. 

Erfolgt eine Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher, gibt es Pflegegeld, das an den Antragsteller ausbezahlt wird und von diesem zur Pflege, zur Erleichterung seines Alltags eingesetzt werden kann. Davon kann dieser beispielsweise auch nahe Verwandte für ihren Pflegeeinsatz entschädigen. Steuerpflicht besteht hier nicht. Häufig wird übersehen, zusätzlich das einmal jährlich erhältliche Landespflegegeld zu beantragen.

Weitere finanzielle Mittel gibt es ab Pflegegrad 2 auch für Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Des Weiteren kann Verhinderungspflege bei Vertretung des Pflegenden in Anspruch genommen werden.

Nicht zuletzt steht allen Pflegegeldempfängern ein monatlicher Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Die Abwicklung der Versorgung erfolgt über die Apotheken oder Orthopädieeinrichtungen. Und zur Wahrung der Sicherheit, vor allem allein Wohnender, gibt es einen Zuschuss zum Hausnotruf.

Auch erforderliche Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung werden bereits ab Pflegegrad 1 mit beachtlichen Zuschüssen gefördert. Die sogenannte Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen.

Zur Frage, wie Pflege im Rentenrecht berücksichtigt wird, kann gesagt werden, dass ab Pflegegrad 2 bei Arbeitnehmern mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden eine Anrechnung auf die Rentenzeiten erfolgen kann. Für pflegende Personen, die bereits selber Altersvollrente über der Regelaltersgrenze beziehen, gibt es die 99,9%-Regelung. Hilfe zur Antragstellung finden interessierte Mitglieder bei ihren VdK-Geschäftsstellen.

Plenk schloss die Veranstaltung, indem er das Wort an eine junge Besucherin richtete. Sie bedauerte, dass nicht mehr Teilnehmer aus ihrer Altersgruppe vor Ort waren: „Das Thema betrifft ja eigentlich auch unsere Generation, doch unter Freunden wird darüber nicht geredet.“ Das zu ändern, so Helmut Plenk, sei das Ziel. Es habe sich schon etwas getan, aber man dürfe nicht nachlassen zu informieren – sei es in Schulen oder im Bekanntenkreis.

Der Nachfrage entsprechend wird die Frauen-Union Deggendorf weitere informelle Veranstaltungen ansetzen. Der Erfolg ist das Interesse der Besucherinnen und Besucher.


- KM


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Quellenangaben

CSU Kreisverband Deggendorf
Frauen-Union Deggendorf

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