Verstoß gegen Ausrüstungsvorschriften

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26.02.2025 10:00 Uhr
Grafenau
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GRAFENAU (LKR. FREYUNG-GRAFENAU) Kleinkraftrad mit unzulässiger lichttechnischer Einrichtung Am Dienstagnachmittag führten Beamte der Polizeiinspektion Grafenau Verkehrskontrollen durch. Dabei wurde an einem Kleinkraftrad die Anbringung einer unzulässigen Rückleuchte festgestellt. Da es sich bei der Rückleuchte um ein ungeprüftes, sicherheitsrelevantes Bauteil handelt, wurde gegen den 15-jährigen Eigentümer des Kleinkraftrades ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet. Diesen erwartet nun ein empfindliches Bußgeld, sowie ein Eintrag im Fahreignungsregister.

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Quellenangaben

Polizeiinspektion Grafenau

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