Im Rahmen der Schleierfahndung konnten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau im Verlauf des gestrigen Tages zwei Haftbefehle vollstrecken. Zunächst stoppten die Fahrer gegen 11.00 Uhr auf der BAB 3 einen Pkw, besetzt mit drei Personen. Die Überprüfung im polizeilichen Datenbestand ergab bei der 35-jährigen rumänischen Mitfahrerin einen bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Durch die Zahlung der Geldstrafe im mittleren dreistelligen Bereich konnte die Frau eine Inhaftierung abwenden und ihre Fahrt fortsetzen. Gegen 15.30 Uhr überprüften die Passauer Fahnder auf dem Parkplatz Jägerhölzl (BAB 3) die beiden Insassen eines parkenden Pkws. Auch hier stellten die Beamten einen bestehenden Haftbefehl fest. Die Beifahrerin, eine 24-jährige Rumänien bezahlte die Geldstrafe von rund 2.000 Euro und konnte so den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen abwenden.

Grenzpolizeiinspektion Passau