Seit Vollsperrung der B 533 im Bereich der sog. „Elsenthaler Leite“ wurden wiederholt von den eingesetzten Streifen der PI Grafenau insbesondere die Beschränkungen des Schwerverkehrs auf den vor allem bei Einheimischen bekannten Umfahrungen über den Grafenhütter Weg und Bärnstein Richtung Elsenthal-Siedlung, Hötzhof oder Oberhüttensölden und zurück überwacht.
Im Zuge dieser Überwachungsmaßnahmen musste mittlerweile eine niedrige zweistellige Anzahl an Anzeigen bearbeitet werden. Für die betreffenden Lkw-Fahrer ist ein Bußgeld von 100,-- € zzgl. Gebühren und Auslagen vorgesehen.
Die gen. Streckenabschnitte sowie die Kreisstraße FRG 46 zwischen Schlag, Schlageröd und Haselbach sind für den Schwerverkehr mit Verkehrszeichen Nr. 253 der StVO („Lkw-Symbol“) beschildert. Dies bedeutet ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind hier Pkw und Kraftomnibusse. Ebenso sind auch Betriebs- und Versorgungsdienste im gesperrten Bereich ausnahmslos erlaubt.
Die Polizeiinspektion Grafenau bittet erneut alle Verkehrsteilnehmer, der offiziellen Umleitungsempfehlung über die St 2132 (Spiegelau - Eppenschlag) zur B 85 oder zurück zu folgen.