Meldungen über sog. „Horrorclowns“
In einem weiteren Fall im Stadtbereich von Regen meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer einen Pkw, der mit drei „Horrorclowns“ besetzt war. Über das Kennzeichen konnte der Fahrer und die zwei Insassen ermittelt werden. Die drei Personen wurden von den Polizeibeamten über ihr Tun entsprechend belehrt.
In drei weiteren Fällen wurden von besorgten Bürgern im Bereich Aham, Johanniskirchen und Eggenfelden ebenfalls „Horrorclowns“ gemeldet.
Das Polizeipräsidium Niederbayern weist aufgrund der sich häufenden Zwischenfälle mit sog. „Horrorclowns“ darauf hin, dass dieses Phänomen auch Grenzen hat.
Bereits das bloße Erschrecken kann unter Umständen bereits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn beispielsweise erschreckte Personen beim Weglaufen stürzen und sich verletzen.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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