Fahren ohne Fahrerlaubnis

Symbolbild
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22.06.2024 09:25 Uhr
Neuhaus a. Inn
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Am 21.06.2024 gegen 09.30 Uhr wurde anlässlich der Grenzkontrollen an der sog. Neuen Brücke, bei der Einreise an Pkw, Iveco, mit polnischer Zulassung kontrolliert. 

 

Bei der Kontrolle konnte der Fahrer den kontrollierenden Beamten von der Bereitschaftspolizei einen polnischen Führerschein vorzeigen. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass gegen den Fahrer in Deutschland eine Fahrerlaubnissperre verhängt wurde. Der 48jährige polnische Fahrer wurde deshalb wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.  


- AF


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