Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz

Symbolbild
zurück zur Übersicht
Gefällt mir
23.04.2024 10:44 Uhr
Passau
729 Klicks

Am Montag, den 22.04.2024, wurden Beamte der Bundespolizei gegen 22:20 Uhr auf einen 31-jährigen Fahrzeuglenker aufmerksam, der mit seinem Fahrzeug in Passau in der Angerstraße fuhr. Bei einer Kontrolle durch Beamte der Polizeiinspektion Passau konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug nicht über eine gesetzliche Haftpflichtversicherung verfügt. Außerdem bedarf es noch weiterer Abklärung bezüglich eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da der Mann keinen Führerschein vorweisen konnte. Die Polizeiinspektion Passau hat die Ermittlungen wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen. Da der Mann über keinen festen Wohnsitz in der BRD verfügt, wurde dieser nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nach Benennung eines sogenannten Zustellungsbevollmächtigten wieder entlassen.


- KM


Polizeiinspektion PassauPolizeiinspektion PassauPassau

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.



Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?


Ähnliche Berichte