Am 05.03.2024 gegen 18.00 Uhr führten Grenzpolizisten in Neuhaus/Alte Brücke eine Grenzkontrolle durch. Bei der Einreise eines 38-jährigen Rumänen stellten die Grenzpolizisten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung von der Staatsanwaltschaft Freiburg besteht. Den geforderten Geldbetrag in dreistelliger Höhe konnte der Rumäne nicht begleichen. Er wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Einen weiteren Haftbefehl stellten Grenzpolzisten in Neuhaus/Neue Innbrücke am 05.03.2024 gegen 16.30 Uhr fest. Bei der Einreise eines 31-jährigen Rumänen stellten die Grenzkontrollbeamten fest, dass gegen den 31-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Diebstahl besteht. Der 31-Jährige konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe eines mittleren dreistelligen Geldbetrages bezahlen. Im Anschluss konnte der Rumäne seine Reise fortsetzen.