Niederbayern: Halloween – Wenn aus Streichen Straftaten werden

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30.10.2023 14:48 Uhr
Straubing
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In der Nacht vom 31.Oktober auf 01.November ziehen Kinder wieder von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch: „Süßes sonst gibt’s Saures" Süßigkeiten oder spielen Streiche.

Zwar können an Halloween kleine Streiche toleriert werden, doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar. Sobald Streiche die Schwelle zu Straftaten überschreiten, könne das entsprechende Konsequenzen in Form von Geldstrafen und auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Polizei wird an Halloween verstärkt unterwegs sein und festgestellte Straftaten konsequent verfolgen.

Das Polizeipräsidium Niederbayern appelliert zu Umsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme – auch ganz besonders an Halloween und rät deshalb Eltern:


Veröffentlicht: 30.10.2023, 15.00 Uhr


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Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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