Niederbayern: Verhaltenshinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

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31.12.2022 10:45 Uhr
Straubing
Aktuelle Hinweise für das Verhalten mit Feuerwerkskörper

NIEDERBAYERN. Nachdem 2020 und 2021 der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten war, startet diese Woche der Einzelhandel mit dem Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2, also Raketen und Böller. Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte in diesem Zusammenhang auf die unterschiedlichsten Gefahren beim „Böllern“ hinweisen und bittet um Beachtung einiger Verhaltensregeln. Erst kürzlich kam es im Landkreis Dingolfing-Landau zu einem schweren Unfall mit einem Böller.

Mitte Dezember hat sich  ein 14-Jähriger aus Frontenhausen, LKR. Dingolfing-Landau eine schwere Handverletzung zugezogen, nachdem er einen Böller, der zunächst nicht zündete in die Hand nahm und schließlich explodierte. Hierbei zog sich der Jugendliche eine schwere Handverletzung zu. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen. In der Rittsteiger Straße in Passau haben Unbekannte am zweiten Weihnachtsfeiertag vermutlich mit einem Böller einen Zigarettenautomat gesprengt und dabei enormen Sachschaden von mehreren tausend Euro verursacht.

Wer darf Feuerwerkskörper kaufen und erwerben ?

Wann dürfen Feuerwerkskörper gekauft werden ?

Was muss beim Kauf beachtet werden ?

Was ist beim Abbrennen zu beachten ? Achten Sie auf mögliche Beschränkungen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen!

Sonstige Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern – Herstellung selbstgebastelter und die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper ist verboten und birgt enorme Gesundheitsgefahren

Weitere Informationen zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk finden Sie auf der Seite Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/225-IB-Silvesterfeuerwerk-DE.pdf

Veröffentlicht: 28.12.2022, 08:34 Uhr


Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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