Aktion gegen Naturschutzkriminalität – Zeichen gegen illegale Tötung von Greifvögeln

Symbolbild
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09.09.2022 10:30 Uhr
Straubing
Greifvögelabsuche

Nachdem im vergangenen Jahr eine Reihe illegaler Tötungen von Greifvögel, überwiegend mit dem schnell wirkenden Fraß- und Kontaktgift Carbofuran, bekannt geworden sind und für Aufsehen gesorgt haben, setzt das Polizeipräsidium Niederbayern zum wiederholten Male ein Zeichen gegen die illegale Tötung und Nachstellung geschützter Greifvögel.

Bereits Mitte Februar 2022 waren zahlreiche Einsatzkräfte des Polizeipräsidium Niederbayern im Raum Mengkofen, Leiblfing und Plattling an einer großangelegten Absuche nach Giftködern und toten Greifvögeln im Einsatz, um potentielle Täter durch derartige Maßnahmen von geplanten Taten abzuhalten.

Auch am heutigen Dienstag, 06.09.2022, sind erneut Kräfte des Polizeipräsidiums Niederbayern mit Unterstützung von Drohnenpiloten vom Flughafen München sowie mehreren Diensthundeführern aus ganz Niederbayern im Raum Straubing im Einsatz gewesen um zum wiederholten Male ein deutliches Signal an potentielle Täter zu senden. Dass das Thema „Naturschutz“ in der Bevölkerung einen immer größer werden Stellenwert bekommt zeigt nicht zuletzt das mediale Interesse an der heutigen Aktion. Erfreulich aus Sicht der Einsatzkräfte und den Vertretern des Landesbundes für Vogelschutz - es sind, wie bereits zu Jahresbeginn, weder ausgelegte Giftköder noch tote Greifvögel festgestellt worden. 

Greifvögel gelten in Deutschland als streng geschützte Tierarten – Gesetz sieht empfindliche Strafen vor

Greifvögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, d. h., es ist verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu verletzen (beschädigen), zu töten, oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder gar zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie u. a. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Nach dem Gesetz sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich.

Verständigen Sie umgehend die Polizei

Sollten Sie einen verendeten Greifvogel auffinden, verständigen Sie die Polizei. Fassen Sie ausgelegte Giftköder nicht an, bzw. transportieren Sie diese nicht. 

Weiterführende  Informationen  zum  Thema  finden  Sie  auch  auf  der  Internetseite  des Landesbundes für Vogelschutz.


Polizeipräsidium NiederbayernStraubing


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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