NIEDERBAYERN. Nach wie vor ist Alkohol neben überhöhter Geschwindigkeit einer der Hauptunfallursachen für zum Teil schwere Verkehrsunfälle.
Die niederbayerische Polizei setzt ihre intensiven Kontrollen fort und appelliert erneut an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer.
Erst am vergangenen Wochenende verunfallte eine Frau aus dem Raum Osterhofen mit ihrem Audi. Mit im Fahrzeug befanden sich ihre zwei Kinder – eine Alkoholüberprüfung hat über zwei Promille ergeben.
Alleine am vergangenen Wochenende musste die niederbayerische Polizei rund 20 Kraftfahrer wegen Alkohol aus dem Verkehr ziehen.
Straubing
Mit knapp zwei Promille war am Sonntag, 28.08.2022, gegen 04.30 Uhr eine 22-jährige Straubingerin mit ihrem E-Scooter in der Landshuter Straße unterwegs als sie von eine Polizeistreife angehalten wurde.
Landshut
Ebenfalls am Sonntag, kurz nach drei Uhr morgens, hielt eine Polizeistreife in der Seligenthaler Straße einen 29-Jährigen mit seinem Opel an. Ein Alkotest dem Fahrer hat weit über ein Promille ergeben. Etwa eine halbe Stunde zuvor wurde ein 32-Jähriger Mann aus Ergolding mit seinem E-Scooter aus dem Verkehr gezogen – auch hier ergab der Alkotest über ein Promille.
Passau
In Passau musste sich am Sonntag, kurz nach Mitternacht ein 41-jähriger Audifahrer einer Blutentnahme unterziehen. Bei der Kontrolle in der Kachletstraße stellten die Beamten Alkoholgeruch fest – die Alkotest ergab fast 2 Promille.
Viechtach
Für einen 30-jähriger Opel-Fahrer aus der Gemeinde Lohberg endete am Samstag, 27.08.2022, kurz vor 23.00 Uhr die Fahrt in Drachselsried, nachdem Beamte der Viechtacher Polizei bei dem Mann Alkoholgeruch festgestellt haben. Ein Alkotest ergab über 1,5 Promille.
E-Scooter werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft
Deshalb gelten auch hier die Promillegrenzen - das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht.
Promillegrenzen im Straßenverkehr – 0,0 Promille für Fahranfänger
Drogen im Straßenverkehr
Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.
Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
Veröffentlicht: 29.08.2022, 10.00 Uhr