Insgesamt 78 illegale Kraftfahrzeugrennen wurden in Niederbayern in 2021 angezeigt. Illegale Autorennen gelten seit 2017 als Straftat. Für die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Dazu zählt auch, wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Ein "klassisches" Rennen ist somit rechtlich gesehen nicht erforderlich.
Wenn dabei noch andere Menschen gefährdet werden, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis ermöglicht das Strafgesetzbuch auch die Einziehung der Tatfahrzeuge.