Niederbayern: Passauer Schleierfahnder stellen verbotene Substanz sicher

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18.03.2022 14:45 Uhr
Straubing
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PASSAU. Schleierfahnder der Passauer Grenzpolizei kontrollierten vorgestern, 14.03.2022, kurz nach Mittag auf der Autobahn A 3, einen VW-Passat mit ungarischem Kennzeichen.

Auf Höhe des Parkplatzes Hammerbach Fahrtrichtung Österreich überprüften die Fahnder den Passat, der mit einem 48- und 36-Jährigen Ungarn besetzt war. Nachdem bei dem 48-Jährigen der Verdacht bestand, das Fahrzeug unter Drogen gefahren zu haben und ein Drogentest positiv war, durchsuchten die Beamten das Fahrzeug näher.

In einem Versteck fanden die Beamten schließlich mehrere Päckchen mit rund 3 Kilogramm von verbotenem und unter das NpSG (Neue Psychoaktive Stoffe Gesetz) fallende Chlormethcathinon. Die beiden Ungarn wurden daraufhin vorläufig festgenommen.

Der von der Staatsanwaltschaft Passau beantragte Haftbefehl gegen die beiden Männer wurde vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Passau nicht erlassen, das Duo wurde nach Durchführung der kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen. Die weiteren Ermittlungen werden von der Kripo Passau geführt.

Neue psychoaktive Stoffe (NpS) – Polizei warnt vor unkalkulierbarem Gesundheitsrisiko

Als Neue psychoaktive Stoffe (NpS) werden Badesalze, Pulver, Lufterfrischer, Tabletten oder Kapseln mit synthetischen Wirkstoffen sowie Kräutermischungen, denen synthetische Wirkstoffe beigesetzt sind, bezeichnet.

Bunte Verpackungen und kreative Bezeichnungen sollen einen harmlosen Eindruck der NpS vermitteln.

Das Gesundheitsrisiko ist jedoch unkalkulierbar. Es kann beispielsweise zu Übelkeit und Erbrechen, Wahnvorstellungen oder auch zu Kreislaufzusammenbrüchen und Atemausfällen kommen. Auf den Verpackungen werden Inhaltsstoffe meistens nicht oder falsch angegeben. Neben NpS sind darin auch andere Betäubungsmittel enthalten. Zudem werden die Inhaltsstoffe eines Produkts im Laufe der Zeit immer wieder verändert, so dass bei wiederholtem Konsum einer bestimmten Mischung nicht mit der gleichen Wirkung zu rechnen ist.

Mit der ständigen chemischen Veränderung der Wirkstoffe gelang es Herstellern bisher, die Verbote des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt daher nun ganze Wirkstoffgruppen unter Strafe. Wer mit NpS handelt oder diese an andere Personen abgibt, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Veröffentlicht: 16.03.2022, 13:55 Uhr


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Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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