Niederbayern: Ermittlungen wegen Gefährlicher Körperverletzung – keine verbotenen Substanzen in den Getränken festgestellt

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02.03.2022 15:30 Uhr
Straubing


STRAUBING. Am 21.11.2021 mussten sechs junge Frauen, die Gäste einer Diskothek waren, medizinisch behandelt werden. Die Kriminalpolizei Straubing leitete Ermittlungen wegen des Verdachtes der Gefährlichen Körperverletzung ein.

Durch die Ermittlungen der Kriminalpolizei Straubing und der Staatsanwaltschaft Regensburg –Zweigstelle Straubing- konnte der anfängliche Verdacht nicht bestätigt werden. Die von der Staatsanwaltschaft beim Institut für Rechtsmedizin Erlangen angeordneten Blutuntersuchungen ergaben keinen Hinweis auf die Aufnahme oder Beibringung von verbotenen Substanzen wie z. B. GHB oder GLB.

Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Symptome bei den betroffenen jungen Frauen durch freiwilligen Genuss von alkoholischen Getränken, sowie in einem Fall zusätzlich durch den Konsum von Cannabisprodukten, entstanden. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigestelle Straubing - zwischenzeitlich eingestellt.

Warum sich die beiden 15-jährigen und das 16-jährige Mädchen, entgegen den Jugendschutzbestimmungen, gegen 01.20 Uhr in der Diskothek aufhielten konnte durch die Ermittlungen nicht geklärt werden. Weiterhin konnte nicht mehr geklärt werden, wer den Alkohol an die Jugendlichen abgegeben hat.

Veröffentlicht am:  28.02.2022 um: 12:22 Uhr


Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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