Die Belohnung in Höhe von 500 Euro ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Zudem weist das Polizeipräsidium Niederbayern darauf hin, dass die Belohnung nicht von einer staatlichen Behörde ausgelobt wurde und somit kein Rechtsanspruch gegenüber dem Polizeipräsidium Niederbayern besteht.
Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem unbekannten Fahrgast bzw. zur Tatbegehung geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizeiinspektion Passau unter der Telefonnummer 0851/9511-0 in Verbindung zu setzen.