Durch einen Klick zum Straftäter – drastische Gesetzesverschärfung zur Bekämpfung der sexualisierten Gewalt

Symbolbild
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16.07.2021 09:45 Uhr
Straubing
NIEDERBAYERN. Schnell einmal ein Bild aus der Freundesgruppe in WhatsApp angeklickt, oder ohne sich Gedanken zu machen, ein Bild selbst weitergeleitet. Sollte es sich bei den empfangenen oder weitergeleiteten Bildern um kinderpornografische Dateien handeln, so kann dies schwerwiegende Konsequenzen für den Smartphone Nutzer, aber auch für den Inhaber eines Internetanschlusses haben.

Die Gesetzesverschärfung zum 01.07.2021 bedeutet konkret, dass bereits der Besitz von „nur“ einem kinderpornographischen Bild oder Video mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Die Strafandrohung entspricht in etwa den zu erwartenden Strafen für einen Raub oder eine schwere Körperverletzung. Die sichergestellten elektronischen Geräte mit kinderpornografischen Inhalten werden im Laufe des Strafverfahrens regelmäßig eingezogen und der Vernichtung zugeführt.

Häufig ist es einfach Unwissenheit, keine oder kaum vorhandene Medienkompetenz der Generation „Smartphone“, die die Fallzahlen im Deliktsbereich „Besitz und/oder Verbreiten von Kinderpornografie“ bei den niederbayerischen Kriminalpolizeidienststellen, bereits durch die letzte Novellierung des Sexualstrafrechts erheblich steigen ließen.

Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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