Durch einen Klick zum Straftäter – drastische Gesetzesverschärfung zur Bekämpfung der sexualisierten Gewalt
Die Gesetzesverschärfung zum 01.07.2021 bedeutet konkret, dass bereits der Besitz von „nur“ einem kinderpornographischen Bild oder Video mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Die Strafandrohung entspricht in etwa den zu erwartenden Strafen für einen Raub oder eine schwere Körperverletzung. Die sichergestellten elektronischen Geräte mit kinderpornografischen Inhalten werden im Laufe des Strafverfahrens regelmäßig eingezogen und der Vernichtung zugeführt.
Häufig ist es einfach Unwissenheit, keine oder kaum vorhandene Medienkompetenz der Generation „Smartphone“, die die Fallzahlen im Deliktsbereich „Besitz und/oder Verbreiten von Kinderpornografie“ bei den niederbayerischen Kriminalpolizeidienststellen, bereits durch die letzte Novellierung des Sexualstrafrechts erheblich steigen ließen.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubing
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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