Holetschek: Bayerische Ethikkommission für PID entschied 2020 über 293 Anträge – Bayerns Gesundheitsminister: Zahl der Anträge steigt auch in der Pandemie weiter leicht an

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27.04.2021 07:30 Uhr
München
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Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im Jahr 2020 über 293 Anträge entschieden. Davon wurden 278 Anträge zustimmend bewertet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Dienstag anlässlich der für den Nachmittag (14.00 Uhr) angesetzten semi-virtuellen Sitzung der Kommission in München hingewiesen. Im Jahr 2019 hatte die Kommission 214 von insgesamt 243 Anträgen gebilligt. Im Jahr 2021 sind bislang 146 Anträge bei der Bayerischen Ethikkommission für PID eingegangen. Holetschek betonte: "Auch in der Corona-Pandemie bewegt sich die Zahl der Anträge werdender Eltern auf eine Präimplantationsdiagnostik in Bayern nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau."

Der Minister fügte hinzu: "Die Bayerische Ethikkommission für PID trifft ethisch und menschlich hochsensible Entscheidungen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass die medizinischen Möglichkeiten in Bayern verantwortungsbewusst genutzt werden. Denn keinesfalls darf die PID als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Oberste Priorität hat immer der Schutz des Lebens."

Die Bayerische Ethikkommission für PID besteht seit mehr als sechs Jahren. Seit ihrer Konstituierung im März 2015 hat sie insgesamt über 1.164 Anträge entschieden. Davon wurden 1.050 Anträge zustimmend bewertet und 114 Anträge abgelehnt.

Holetschek erläuterte: "Die Kommission prüft in jedem Einzelfall die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine PID. Ihre Entscheidung müssen die Mitglieder unter Abwägung der medizinischen, psychischen, sozialen und ethischen Umstände eines jeden Einzelfalls und vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung treffen. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht der Kommission Ende letzten Jahres einige weitere Orientierungsmaßstäbe mitgegeben. Ihre Aufgabe aber bleibt schwierig."

Der Minister unterstrich: "Die Kommission trifft ihre Bewertung in einem Spannungsfeld: Einerseits geht es hier um Paare, die oftmals einen schweren Leidensweg hinter sich haben. Sie mussten beispielsweise den frühen Tod eines Kindes oder immer wieder Tot- oder Fehlgeburten erleiden. Andererseits geht es um Embryonen, um werdendes Leben."

Holetschek würdigte die Tätigkeit der Kommission: "Umso dankbarer bin ich den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern unserer interdisziplinären Bayerischen Ethikkommission: Für die Betroffenen und für unsere Gesellschaft nehmen sie diese wichtige Aufgabe mit hoher Sachkompetenz, ausgewogen und verantwortungsbewusst wahr. Etliche der Kommissionsmitglieder engagieren sich seit Beginn im Jahr 2015 für das hochsensible Thema der Präimplantationsdiagnostik."

Die acht Mitglieder der Ethikkommission gehören unterschiedlichen Fachrichtungen an. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Disziplinen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung. Vorsitzende ist die Reproduktionsmedizinerin Professorin Dr. Ursula Zollner. Stellvertretender Vorsitzender ist der Professor für Anthropologie und Ethik für Gesundheitsberufe Dr. Arne Manzeschke. Minister Holetschek begrüßte bei der jüngsten Sitzung zwei neue Mitglieder: Professorin Gräfin Simone von Hardenberg als neues juristisches Mitglied und Dr. Juliane Hoyer als stellvertretendes Mitglied für den Fachbereich Humangenetik.

PID ist die genetische Untersuchung eines durch assistierte Reproduktion erzeugten Embryos, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Bei der Untersuchung wird beispielsweise gezielt nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht. Die PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. In Bayern ist die PID auf vier dafür zugelassene Zentren begrenzt. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.

Weitere Informationen zur PID-Kommission finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/service/pid/pid_kommission.htm

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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