Holetschek legt Reformplan für die Pflege vor – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Pflegebedürftige müssen besser unterstützt und Pflegekräfte mehr gefördert werden

Symbolbild
zurück zur Übersicht
Gefällt mir
14.03.2021 08:15 Uhr
München
2327 Klicks

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Sonntag in München die Eckpunkte für eine zukunftsfeste Pflegereform vorgelegt. Holetschek betonte: „Die Pflege ist unabhängig von der Corona-Pandemie die große gesellschaftliche Herausforderung der kommenden Jahre. Wir brauchen sowohl mehr gut qualifiziertes Personal als auch Versorgungsformen, die besser auf die Menschen zugeschnitten sind. Das Ganze muss zudem finanzierbar sein. Eine wirksame Reform muss daher an verschiedenen Stellen gleichzeitig ansetzen.“

Holetscheks Reformplan enthält die folgenden Eckpunkte:

I. Pflegebedürftige unterstützen

Der Minister erläuterte: „Die Pflegeversicherung muss als substantieller Beitrag zur Absicherung des finanziellen Risikos spürbarer werden, das eine Pflegebedürftigkeit mit sich bringen kann. Die Menschen wollen bei Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialfall werden oder ihren Angehörigen zur Last fallen. Künftige Generationen dürfen nicht übermäßig belastet werden.“

Holetschek fordert deshalb ein Drei-Säulen-Modell mit pflegerischer Vollkostenversicherung.

– Es soll künftig drei Budgets geben, die in der Höhe gestaffelt nach Pflegegrad entweder für qualitätsgesicherte Leistungen (z. B. ambulante, stationäre, teilstationäre Versorgung), für geregelte Leistungen (z. B. Angebote zur Unterstützung im Alltag) oder für unreglementierte Leistungen (informelle Pflege, z. B. Unterstützung durch An- und Zugehörige) in Anspruch genommen werden können. Der Minister betonte: „Damit werden die Leistungen flexibler und einfacher handhabbar.“

– Die Kosten der Behandlungspflege (z. B. ärztlich verordnete Tätigkeiten, Medikamentengabe, Verbandswechsel, Blutdruckkontrolle) soll unabhängig von der Versorgungsform die Pflegeversicherung in voller Höhe übernehmen.

Holetschek unterstrich: „Damit werden die Pflegebedürftigen entlastet, Bürokratie agebaut und die pflegerische Versorgung gestärkt. Gleichzeitig wird diese Leistung so dem Teilleistungsprinzip der Pflegeversicherung und dem Wettbewerbsprinzip der Krankenversicherung entzogen.“

– Bei langen Pflegeverläufen (Pflegebedürftigkeit von Kindern, demenzielle Erkrankungen, nach Unfällen) soll die Pflegeversicherung die Kosten der Pflege und Betreuung nach einer bestimmten Zeit vollständig übernehmen.

– Die Kosten der Ausbildung in der Langzeitpflege sollen künftig allein von der Pflegeversicherung, übernommen werden. Diese refinanziert sich wiederum über einen Steuerzuschuss. Holetschek erläuterte: „Bisher zahlen die Pflegebedürftigen für die Ausbildung. So können wir sie zusätzlich entlasten und die Kosten generationengerecht verteilen.“

II. Pflegepersonal fördern

Der Minister betonte: „Die Zukunft einer guten Pflege entscheidet sich in der Frage, ob es gelingt, ausreichend gut qualifiziertes Personal zu gewinnen. Die steigenden Ausbildungszahlen belegen, dass viele Menschen den Pflegeberuf als attraktive Chance wahrnehmen.“

– Auf Initiative Bayerns wurden bereits die Grundlagen geschaffen, Tarifvergütungen in den Pflegesätzen verlässlich zu refinanzieren. Es bedarf nun endlich attraktiver und für alle verbindlicher tariflicher Vergütungsstrukturen.

– Da die Tätigkeit in der Pflege zwangsläufig mit Nacht- und Wochenenddiensten verbunden ist, gleichzeitig aber dem Allgemeinwohl dient, sollen Zuschläge für Überstunden, Wochenendarbeit und Nachtarbeit künftig stärker steuerlich begünstigt werden.

– Um den Pflegeberuf als sektorenübergreifenden Gesundheitsfachberuf zu positionieren und den Beschäftigten attraktive Aufgabengebiete zu öffnen, soll ihnen im Arbeitsalltag ein Aufgabenspektrum eröffnet werden, das den erworbenen Kompetenzen gerecht wird. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der selbständigen Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten (z. B. im Rahmen der Schmerzbehandlung, der Behandlung von Menschen mit Demenz oder der Diabetesbehandlung).

– Grundständig beruflich ausgebildete Pflegefachpersonen werden auch künftig das Rückgrat der pflegerischen Versorgung sein. Die Zunahme hochkomplexer Pflegesituationen erfordert aber einen steigenden Anteil hochschulisch ausgebildeter Pflegefachpersonen. Es sollen daher primärqualifizierende Pflegestudiengänge ausgebaut werden. Im Pflegeberufegesetz soll zudem ein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung für die Absolventen dieser Studiengänge geschaffen werden.

III. Versorgung weiterentwickeln

„Beim dritten Baustein meines Reformplans geht es um die Versorgung vor Ort“, erläuterte der bayerische Pflegeminister. „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, auch bei Pflegebedürftigkeit in ihrem gewohnten sozialen Umfeld und Teil des gesellschaftlichen Lebens bleiben zu können. Hierzu sollen die Versorgungsstrukturen vor Ort gestärkt werden.“

– Die maßgeblichen Entscheidungen über die erforderliche Versorgung können nur gemeinsam von den Kommunen, den Pflegekassen und den Leistungserbringern getroffen werden. Die Entscheidungskompetenzen der örtlichen Ebene müssen daher gestärkt werden. Bei drohender pflegerischer Unterversorgung müssen die Kommunen steuernd eingreifen können.

– Um dem Wunsch der Menschen, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben, Rechnung zu tragen, sollen die ambulante Versorgung und die Kurzzeitpflege weiter gestärkt werden.

– Fehlanreize für die Erbringer pflegerischer Leistungen sollen beseitigt werden. Im Mittelpunkt sollen die Pflegebedürftigen und ihre Bedürfnisse stehen, nicht Abrechnungsmöglichkeiten. Hierzu sollen die pflegerischen Leistungen in Budgets unter dem Dach der Pflegeversicherung zusammengeführt werden.

Holetschek betonte: „Es muss uns klar sein, dass die Ausgaben für Pflege aufgrund des demographischen Wandels in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. Diese Entwicklung dürfen wir nicht allein den Pflegebedürftigen über die Eigenanteile oder künftigen Generationen über Sozialversicherungsbeiträge aufbürden! Deshalb brauchen wir einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt, der dem gesamtgesellschaftlichen Anspruch dieser Zukunftsaufgabe gerecht wird.“

Der Minister fügte hinzu: „Bayern hat stets seine Bereitschaft erklärt, gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern zum Wohle der Pflegebedürftigen Reformen voranzutreiben. Dabei wollen wir jetzt verstärkt der Reformmotor sein!“

Der Beitrag Holetschek legt Reformplan für die Pflege vor – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Pflegebedürftige müssen besser unterstützt und Pflegekräfte mehr gefördert werden erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.