Huml ruft zur Beachtung der Corona-Regelungen auf – Bayerisches Gesundheitsministerium informiert auch im Internet umfangreich über die seit 1.12. geltenden Änderungen für Bürgerinnen und Bürger

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02.12.2020 12:45 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat dazu aufgerufen, die Corona-Regelungen strikt zu beachten. Huml betonte am Mittwoch in München: "Die Eindämmung der Corona-Pandemie bedeutet für viele Menschen zwar eine erhebliche Belastung. Aber die nun beschlossenen Maßnahmen etwa zur Kontaktbeschränkung sind wichtig, um die Zahl der neuen Infektionen zu verringern. Damit retten wir Menschenleben."

Das bayerische Gesundheitsministerium informiert die Bürgerinnen und Bürger im Internet umfassend über die neuen Corona-Regelungen, die im Freistaat seit dem 1. Dezember 2020 gelten und in der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgeführt sind (9. BayIfSMV, https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683/). Anschaulich dargestellt sind die Bestimmungen der 9. BayIfSMV auf einen Blick unter https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/ueberblicksgrafik_9te_baylfsmv.pdf . Über die vom bayerischen Kabinett beschlossenen Neuregelungen können sich die Bürger auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums sowie zum Beispiel auf Facebook und Instagram informieren.

Ein Überblick über alle notwendigen Informationen rund um das Corona-Virus findet sich auf der Landingpage unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Informationen. Die geltenden Rechtsgrundlagen sind unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#Rechtsverordnungen  und die Maßnahmen sind unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#massnahmen-kurz-und-knapp zu finden.

Huml erläuterte: "Nach dem Bund-Länder-Beschluss werden die aktuell geltenden Teil-Lockdown-Maßnahmen über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Seit 1.12. werden private Zusammenkünfte künftig auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und maximal fünf Personen – Kinder bis 14 Jahre ausgenommen – begrenzt. Dafür aber sollen Familien und enge Freunde zusammen Weihnachten feiern können: Vom 23. Dezember an bis längstens 1. Januar sollen Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen."

Die Ministerin sagte: "Auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums sind Antworten auf  häufig gestellte Fragen rund um das Corona-Virus zu den Themen Corona-Impfung, Lockdown light, Quarantäne oder Mund-Nasenschutz zu finden (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/). Warum die  Maßnahmen erforderlich sind, erläutern wir auch auf unseren Social Media-Kanälen Facebook (https://www.facebook.com/gesundheit.pflege.bayern/) und Instagram unter anderem mit zahlreichen Videos."

Huml ergänzte: "Gerade junge Menschen sind sehr betroffen von den aktuellen Kontaktbeschränkungen und geschlossenen Sport- und Freizeiteinrichtungen. An sie richtet sich unser Portal ‚Corona und Du‘ (https://www.corona-und-du.info/#was-dich-erwartet). Dort bieten wir Jugendlichen Rat und Hilfestellungen an.“

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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