Familienministerin Trautner und Gesundheitsministerin Huml mahnen zur Vorsicht bei Nikolausfeiern – Kontaktbeschränkungen gelten auch für den Nikolaus

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30.11.2020 15:15 Uhr
München
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Zum Nikolaustag rufen Bayerns Familienministerin Carolina Trautner und Gesundheitsministerin Melanie Huml zur Vorsicht auf.

Trautner erklärte am Montag, wie auch in diesem Jahr der Nikolaus den Kindern in den Kitas eine Freude machen kann: „Für die Kinder in den Kindertageseinrichtungen muss der traditionelle Tag der kleinen Gaben nicht ausfallen. Wenn eine Erzieherin oder ein Erzieher in die Rolle des Nikolaus schlüpft und nur die Kinder, der Nikolaus und die Beschäftigten der Kita-Gruppe daran teilnehmen, kann auch in der Kita eine Nikolausfeier mit Süßigkeiten, Früchten und kleinen Geschenken stattfinden. Dort wo es möglich ist, sollte der Besuch des Nikolaus im Garten der Einrichtung gefeiert werden. So steht den strahlenden Kinderaugen nichts mehr im Wege.“

Huml erläuterte: „Als zweifache Mutter weiß ich, wie gern Kinder diese schönen Bräuche und Traditionen haben. Es ist wichtig, in diesen außergewöhnlichen Zeiten damit – soweit möglich – ein Stückchen Normalität zu vermitteln. Dennoch appelliere ich an alle zur größten Vorsicht. Unsere Kontaktbeschränkungen sind ein ganz zentrales Mittel, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Der Lockdown light dient nicht zuletzt auch dem Ziel, die Kitas und Schulen möglichst offen zu halten. Es darf nicht passieren, dass der Nikolaus von Haus zu Haus oder Kita zu Kita geht und neben Geschenken womöglich auch das Virus im Gepäck hat. Klar ist auch: Die Kontaktbeschränkungen des Lockdown light gelten auch für den Nikolaus. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger auf, eigenverantwortlich zu hinterfragen, ob Nikolausbesuche in diesem Jahr unbedingt notwendig sind.“

Huml ergänzte: „Der Nikolaus steht für Hilfsbereitschaft und Achtsamkeit. Diese Werte sind umso mehr jetzt in der Corona-Pandemie von uns allen gefordert.“

Der Beitrag Familienministerin Trautner und Gesundheitsministerin Huml mahnen zur Vorsicht bei Nikolausfeiern – Kontaktbeschränkungen gelten auch für den Nikolaus erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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