Huml führt Testpflicht für Erntehelfer und Saisonarbeiter ein – Bayerns Gesundheitsministerin: Schon 100 Prüfungen von Hygienekonzepten in Betrieben vorgenommen

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11.08.2020 17:45 Uhr
München

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml verstärkt die Schutzmaßnahmen für Erntehelfer und Saisonarbeiter mit einer Corona-Testpflicht. Huml kündigte am Dienstag an: „In landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen ab sofort nur noch Personen beschäftigt werden, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können. Damit wollen wir lokalen Hotspots vorbeugen und die Betriebe vor einer möglichen Schließung schützen. Ziel ist, dass es gar nicht erst zu Ausbrüchen in Betrieben kommt. Denn klar ist: Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität.“

Ein Baustein dafür ist die neue Testpflicht, die am Dienstag in Kraft getreten ist. Gemeinsam mit den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Familie, Arbeit und Soziales hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun für Bayern eine rechtsverbindliche Regelung für Saisonarbeiter geschaffen. Die Betriebe müssen demnach die Testpflicht durchsetzen und ihre Erntehelfer und Saisonarbeiter den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden melden.

Nur wer einen negativen Corona-Test (PCR-Test) vorweisen kann, darf beschäftigt werden. Entweder bringen die Arbeitskräfte eine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mit, oder sie lassen sich vor Ort testen. Bis zum Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses sind sie von den übrigen auf dem Betrieb untergebrachten Personen zu trennen.

Darüber hinaus sind die Betriebe ab sofort verpflichtet, ihre Saisonarbeitskräfte 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn bei der Kreisverwaltungsbehörde mit Name, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten anzumelden. Eine kurzfristigere Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Betrieben, die der Anzeige- und Testpflicht nicht nachkommen, drohen bis zu 25.000 Euro Strafe.

Die Testpflicht ergänzt die Reihentestungen bei Erntebetrieben, die Huml nach dem Corona-Ausbruch Ende Juli im Landkreis-Dingolfing vorangetrieben hatte. Zusätzlich lässt die Staatsregierung die Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte in landwirtschaftlichen Betrieben mit Erntehelfern und Saisonarbeitskräften kontrollieren. Dazu wurden Teams bestehend aus Vertretern der örtlichen Gesundheitsämter, der Landwirtschaftsämter sowie der Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gebildet. Huml betonte: „Das Ergebnis ist erfreulich, in allen Regierungsbezirken sind die Teams etabliert. 100 Prüfungen wurden bayernweit schon vorgenommen.“

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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