Huml führt Testpflicht für Erntehelfer und Saisonarbeiter ein – Bayerns Gesundheitsministerin: Schon 100 Prüfungen von Hygienekonzepten in Betrieben vorgenommen

Symbolbild
zurück zur Übersicht
Gefällt mir
11.08.2020 17:45 Uhr
München
1937 Klicks

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml verstärkt die Schutzmaßnahmen für Erntehelfer und Saisonarbeiter mit einer Corona-Testpflicht. Huml kündigte am Dienstag an: „In landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen ab sofort nur noch Personen beschäftigt werden, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können. Damit wollen wir lokalen Hotspots vorbeugen und die Betriebe vor einer möglichen Schließung schützen. Ziel ist, dass es gar nicht erst zu Ausbrüchen in Betrieben kommt. Denn klar ist: Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität.“

Ein Baustein dafür ist die neue Testpflicht, die am Dienstag in Kraft getreten ist. Gemeinsam mit den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Familie, Arbeit und Soziales hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun für Bayern eine rechtsverbindliche Regelung für Saisonarbeiter geschaffen. Die Betriebe müssen demnach die Testpflicht durchsetzen und ihre Erntehelfer und Saisonarbeiter den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden melden.

Nur wer einen negativen Corona-Test (PCR-Test) vorweisen kann, darf beschäftigt werden. Entweder bringen die Arbeitskräfte eine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mit, oder sie lassen sich vor Ort testen. Bis zum Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses sind sie von den übrigen auf dem Betrieb untergebrachten Personen zu trennen.

Darüber hinaus sind die Betriebe ab sofort verpflichtet, ihre Saisonarbeitskräfte 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn bei der Kreisverwaltungsbehörde mit Name, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten anzumelden. Eine kurzfristigere Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Betrieben, die der Anzeige- und Testpflicht nicht nachkommen, drohen bis zu 25.000 Euro Strafe.

Die Testpflicht ergänzt die Reihentestungen bei Erntebetrieben, die Huml nach dem Corona-Ausbruch Ende Juli im Landkreis-Dingolfing vorangetrieben hatte. Zusätzlich lässt die Staatsregierung die Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte in landwirtschaftlichen Betrieben mit Erntehelfern und Saisonarbeitskräften kontrollieren. Dazu wurden Teams bestehend aus Vertretern der örtlichen Gesundheitsämter, der Landwirtschaftsämter sowie der Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gebildet. Huml betonte: „Das Ergebnis ist erfreulich, in allen Regierungsbezirken sind die Teams etabliert. 100 Prüfungen wurden bayernweit schon vorgenommen.“

Der Beitrag Huml führt Testpflicht für Erntehelfer und Saisonarbeiter ein – Bayerns Gesundheitsministerin: Schon 100 Prüfungen von Hygienekonzepten in Betrieben vorgenommen erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.