Huml: Bayern verstärkt Corona-Tests in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen – Bayerns Gesundheitsministerin: Freistaat schließt Finanzlücke und ergänzt Kostenübernahme durch GKV

Symbolbild
zurück zur Übersicht
Gefällt mir
05.08.2020 13:15 Uhr
München
2169 Klicks

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verstärkt Bayern auch Tests in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml sagte am Mittwoch: „Zum Schutz der Patienten sowie der Beschäftigten sollen zunehmend auch asymptomatische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen getestet werden. Das ist ein wichtiger strategischer Baustein in unserer Teststrategie. Außerdem ist der Bund unserer Initiative gefolgt, auch Tests bei Patienten in Rehabilitationseinrichtungen in die entsprechende Bundesverordnung aufzunehmen.“

Auch vor der Veröffentlichung der Bundesverordnung gab es schon Tests für Mitarbeiter in Krankenhäusern, die aber von den Einrichtungen selbst getragen wurden. Die Ministerin ergänzte: „Wir haben nun offene Kostenfragen gelöst und damit die Basis für kostenlose Tests in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen geschaffen.“ Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor eine Verordnung vorgelegt, die zunächst nur Krankenhäuser umfassend berücksichtigt hatte. Nun wurden unter anderem auf Drängen Bayerns auch Rehabilitationseinrichtungen umfassender berücksichtigt.

Die Verordnung sieht vor, dass bei Testungen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen nur die Laborkosten durch die GKV übernommen werden. Die Kosten für den Abstrich übernimmt der Freistaat und schließt damit die Finanzlücke.

Der konkrete Ablauf ist folgendermaßen vorgesehen: Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Patienten (in Rehabilitationseinrichtungen) testen möchten, schließen mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt einen Vertrag ab und können dann in dem vereinbarten Rahmen eigenverantwortlich testen. Die Tests können durch krankenhauseigene Labore oder durch Rückgriff auf vertragsärztliche Labore ausgewertet werden. Für den Vertragsschluss mit den Einrichtungen wurden den Gesundheitsämtern Vertragsmuster zur Verfügung gestellt.

Huml ergänzte: „Wir wollen vor allem Reihentestungen von Beschäftigten in besonders infektionsanfälligen beziehungsweise infektionsempfindlichen Bereichen ermöglichen, zum Beispiel in der Geriatrie und in der Dialyse. Auch neue Mitarbeiter sollen vor dem Start in ihren Job getestet werden können.“ Darüber hinaus sieht das Konzept insbesondere vor, Mitarbeiter zu testen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben. Die entsprechenden Risikogebiete weist das Robert Koch-Institut auf seiner Webseite aus. Bei den Rehabilitationseinrichtungen sind mit der jüngsten Verordnung des BMG nun auch Testungen bei der Aufnahme von Patienten enthalten. Die Krankenhäuser können Patienten bereits seit längerem testen, und erhalten hierfür ein Zusatzentgelt von den Krankenkassen.

Die Ministerin betonte: „Sowohl die Krankenhäuser als auch die Rehabilitationseinrichtungen haben mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herausragende Arbeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie geleistet. Viele von ihnen waren und sind dabei täglich den Gefahren dieser neuen Krankheit ausgesetzt. Ihnen und damit auch den Patientinnen und Patienten größtmögliche Sicherheit zu geben, ist nicht nur zentral für unser Gesundheitssystem, sondern auch unsere zwischenmenschliche Pflicht.“

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier: 

– Testkonzept für Krankenhäuser: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#Krankenhaeuser

– Bayerische Teststrategie: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

– FAQs zu Testungen in Krankenhäusern: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#bayerische-teststrategie-fragen-zu-testungen-in-krankenhaeusern

Der Beitrag Huml: Bayern verstärkt Corona-Tests in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen – Bayerns Gesundheitsministerin: Freistaat schließt Finanzlücke und ergänzt Kostenübernahme durch GKV erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler.com-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.