Seit dem heutigen Mittwoch gelten in Bayern weitere Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Corona-Pandemie. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hingewiesen. Huml erläuterte: "Für Kulturveranstaltungen gilt: Wenn es eine Sitzplatzordnung gibt, können bis zu 200 Personen teilnehmen, im Außenbereich sogar 400 Personen. Ohne feste Sitzplätze sind es 100 Personen, im Außenbereich 200. Das gilt auch für Tagungen oder Kongresse."
Die Ministerin betonte: "Unser Ziel bleibt es, im Kampf gegen die Corona-Pandemie Infektionsrisiken möglichst zu vermeiden. Daher gelten für Veranstaltungen weiterhin auch Hygiene- und Schutzkonzepte, die konsequent beachtet werden sollten."
Huml ergänzte: "Auch bei Sport-Wettkämpfen können wir jetzt wieder mehr Personen zulassen – unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 200 Personen möglich." Die Ministerin verwies zudem darauf, dass seit heute auch wieder Märkte ohne Volksfestcharakter, darunter kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte stattfinden können – unter strengen Hygieneauflagen.
Huml betonte: "Weiterhin sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu fremden Menschen eingehalten werden. Wenn dies nicht möglich ist, empfiehlt sich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Denn die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei – und wir dürfen unsere bisherigen Erfolge nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!"
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.
Alle Cookies akzeptierenCookie-Einstellungen anpassen
Cookie-ErklärungÜber Cookies
NotwendigPräferenzenStatistikenMarketing
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Verwendet von Google für die Werbeplätze und Werbeanzeigen
1 Jahr
Präferenz-Cookies ermöglichen einer Webseite sich an Informationen zu erinnern, die die Art beeinflussen, wie sich eine Webseite verhält oder aussieht, wie z. B. Ihre bevorzugte Sprache oder die Region in der Sie sich befinden.
Speichert den User-Login mit Auswahl „merken“ im aktuellen Browser für bis zu 30 Tage.
30 Tage
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken
1 Tag
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind.
Verwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.
Speichert die Benutzereinstellungen beim Abruf eines auf anderen Webseiten integrierten Youtube-Videos
Session
Einstellungen speichern
Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.
Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.
Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.
Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.
Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.