Huml vereinbart wichtigen Schritt für Bayerisches Corona-Testkonzept – Bayerns Gesundheitsministerin unterzeichnet Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Abrechnung von zusätzlichen Corona-Testungen

Symbolbild
zurück zur Übersicht
Gefällt mir
23.06.2020 10:30 Uhr
München
1929 Klicks

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Bayerischen Testkonzepts vereinbart. Huml unterzeichnete am Dienstag in München mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einen Vertrag, mit dem bislang offene Kostenfragen geklärt werden. Damit kann das gesamte Testkonzept nun in der nächsten Woche vorgestellt werden.

Die Ministerin betonte: "Der Ausbau der Testkapazitäten und deren Ausschöpfung ist von entscheidender Bedeutung für eine weiterhin erfolgreiche Eindämmung der Corona-Pandemie. Wir haben daher in Bayern eine massive Ausweitung der Testungen auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung stellen wir unser Testkonzept auf eine solide Grundlage."

Huml erläuterte: "Die im Rahmen des Bayerischen Testkonzepts erbrachten Leistungen rechnen die Vertragsärztinnen und -ärzte mit der KVB als ihrem etablierten Ansprechpartner ab. Die KVB wird dann deren Vergütungen vierteljährlich mit dem Freistaat abrechnen."

Das Bundesgesundheitsministerium hatte eine Verordnung zur Übernahme von weiteren Laborkosten im Rahmen der GKV vorgelegt. Die dort angelegten Möglichkeiten zur Kostenübernahme – zum Beispiel für Testungen asymptomatischer Bewohner in Pflegeheimen – sind zwar von Bayern begrüßt worden und sollen im Freistaat regelmäßig ausgeschöpft werden. Die Bundesverordnung sieht aber nur eine GKV-Kostenübernahme für die Laborkosten vor – jedoch nicht für die Abstrichnahme und auch nicht für alle asymptomatischen Fälle. Die entsprechenden Kostenlücken wird der Freistaat schließen.

Die Ministerin fügte hinzu: "Die Vereinbarung mit der KVB regelt zum einen die Kostentragung für die Abstrichnahme durch beauftragte Vertragsärzte für vom Bund vorgesehene Testungen. Zum anderen wird die Abrechnung von Abstrichnahme und Laborkosten für diejenigen Personen vereinbart, die nur im Rahmen des Bayerischen Testkonzepts einen Corona-Test erhalten können."

Der Ministerrat hatte vergangene Woche ein Bayerisches Testkonzept beschlossen, das über die Regelungen des Bundes hinausgeht. Huml erläuterte: "Ein Eckpunkt ist, dass alle Personen, die auf eine COVID-19-Erkrankung getestet werden wollen, Gewissheit darüber erhalten sollen, ob sie sich infiziert haben. Allen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns wird deshalb zeitnah angeboten, sich bei einem niedergelassenen Vertragsarzt auch ohne Symptome testen zu lassen. Wichtig ist: Symptomatische Verdachtsfälle auf eine COVID-19-Erkrankung sollen wie bisher prioritär getestet werden."

Zudem sollen die freiwilligen Testungen in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen in Pflege- und Altenheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in der ambulanten Eingliederungshilfe und Krankenhäusern ausgebaut werden. Gleiches gilt für die Testungen von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie von Betreuungsrichterinnen und -richtern.

Der Beitrag Huml vereinbart wichtigen Schritt für Bayerisches Corona-Testkonzept – Bayerns Gesundheitsministerin unterzeichnet Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Abrechnung von zusätzlichen Corona-Testungen erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler.com-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.