Huml: Bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen auf Infektionsschutz achten – Bayerns Gesundheitsministerin: Neue Regelung tritt am Samstag in Kraft

Symbolbild
zurück zur Übersicht
08.05.2020 11:45 Uhr
München

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat dazu aufgerufen, bei den ab Samstag (9.5.) möglichen Besuchen in Alten- und Pflegeheimen auf den Infektionsschutz zu achten. Huml betonte am Freitag in München: "Es ist wichtig, dass sich insbesondere Familienmitglieder nun wieder sehen können und am Muttertag weniger einsam sind. Denn die Gefahr einer sozialen Isolation darf nicht unterschätzt werden."

Die Ministerin fügte hinzu: "Klar ist aber: Es muss weiter auf den Schutz vor einer Infektion geachtet werden. Deshalb haben wir festgelegt, dass bei einem Besuch in Pflege- und Altenheimen strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. Dazu gehört die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Außerdem gilt sowohl für die Besucher als auch für die Besuchten eine Maskenpflicht."

Huml erläuterte: "Um Infektionen möglichst zu vermeiden, darf zudem nicht mehr als ein Familienmitglied pro Bewohnerin bzw. Bewohner zur selben Zeit zu Besuch sein. Erlaubt ist ferner der Besuch einer registrierten Kontaktperson, die nicht zur Familie gehört – allerdings dann zu einer anderen Besuchszeit, die vorher mit der Einrichtung vereinbart bzw. durch die Einrichtung festgelegt wird."

Die Ministerin unterstrich: "Klar ist: Erleichterungen kann es nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen geben. Die Einrichtungen müssen daher Schutz- und Hygienekonzepte erstellen – zum Beispiel zum kontrollierten Zugang, zu Besuchszonen und Besucherräumen."

Die Erleichterungen beim Besuchsverbot gelten in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Wichtig ist dabei auch die Einschätzung vor Ort. Ferner kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einzelfall ergänzende Anordnungen erlassen, soweit es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich ist.

Huml betonte: "Das konsequente und verantwortungsvolle Handeln unserer Bürgerinnen und Bürger hat dazu beigetragen, dass wir bislang von Tag zu Tag Erfolge sehen konnten. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern."

Der Beitrag Huml: Bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen auf Infektionsschutz achten – Bayerns Gesundheitsministerin: Neue Regelung tritt am Samstag in Kraft erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.



Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?