Ausgangsbeschränkungen – So reagiert Niederbayerns Polizei
Die niederbayerische Polizei wird weiterhin eigenständig Kontrollen durchführen und baut auf die Einsicht und Vernunft der Bevölkerung. Bei Zuwiderhandlungen werden entsprechende Maßnahmen getroffen und Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit empfindlichen Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Seit der Bekanntgabe der Ausgangsbeschränkung häufen sich Anrufe und Nachfragen bei der Einsatzzentrale bezüglich der Auslegung der Allgemeinverfügung. Es wird explizit darauf hingewiesen, den Polizeinotruf 110 für Notfälle freizuhalten. Über die Allgemeinverfügung können Sie sich ausreichend im Internet informieren.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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