Verstöße bei Grenzkontrolle festgestellt

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12.12.2025 14:50 Uhr
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FREYUNG, LKR. FREYUNG-GRAFENAU Mehrere Verstöße konnten die Fahnder der Grenzpolizeigruppe Freyung am vergangenen Wochenende feststellen. Während einer stationären Grenzkontrolle am 12.12.2025 gegen 14:50 Uhr am Übergang Philippsreut wurde ein 29-jähriger Tscheche einer Kontrolle unterzogen. Dabei konnte im Kofferraum seines Pkw ein verbotenes Springmesser aufgefunden und sichergestellt werden. Der Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten. Ebenfalls während dieser Grenzkontrolle, nun gegen 15:30 Uhr, fiel den Fahndern ein 44-jähriger in Deutschland wohnhafter Rumäne auf. Bei der Kontrolle konnten bei ihm Anhaltspunkte für einen vorhergegangenen Drogenkonsum gewonnen werden. Ein vor Ort durchgeführter Test verlief positiv auf verschiedene Substanzen. Nach einer durchgeführten Blutentnahme wurde die Fahrt durch die fahrtüchtige Beifahrerin fortgesetzt. Dem Mann erwartet nun neben einer Geldbuße ein einmonatiges Fahrverbot. Ebenfalls am 12.12.2025, gegen 21:35 Uhr, wurde ein 27-jähriger Tscheche mit seinem Kleintransporter auf der B 12 bei Hinterschmiding in Fahrtrichtung Grenze kontrolliert. Die Überprüfung seiner Fahrerlaubnis ergab, dass ihm diese in der Tschechischen Republik entzogen wurde. Eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und die Unterbindung der Weiterfahrt waren die Folgen. Ebenfalls ohne gültige Fahrerlaubnis war eine 43-jährige in Deutschland wohnhafte Tschechien unterwegs, als sie am 14.12.2025 gegen 21:15 Uhr den Fahndern auf der B12 bei Philippsreut kurz nach der Einreise in das Bundesgebiet auffiel. Zuerst gab die Dame an, dass sie keinen Führerschein bei sich hat. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass ihr dieser in der Tschechischen Republik entzogen wurde. Auch sie muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Folgen hat dies auch für die Halterin des Pkws, eine ebenfalls in Deutschland wohnhafte Tschechin. Da sie während der Kontrolle am Beifahrersitz war, muss sie sich wegen eines Vergehens des Ermächti-gen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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Quellenangaben

Polizeiinspektion Freyung

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