Unzulässige Fernzulassung eines Fahrzeugs

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29.11.2025 22:15 Uhr
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Ebenfalls am 29.11.2025 gegen 22:15 Uhr fiel der Streife der Grenzpolizei ein in Richtung Grenze fahrender Skoda auf, welche mit sogenannten ‚grünen, tschechischen Händlerkennzeichen‘ bestückt war. Eine Überprüfung ergab, dass der 35-jährige Tscheche das Fahrzeug in Deutschland gekauft und im Anschluss die Kennzeichen angebracht hatte. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung und somit ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch dar, da die Kennzeichen in diesem Fall in der Bundesrepublik keine Gültigkeit besitzen.

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Quellenangaben

Polizeiinspektion Freyung

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