Verdacht auf Besitz und Verbreiten von kinderpornografischen Inhalten – 2. Nachtragsmeldung
LKR. LANDSHUT, DINGOLFING-LANDAU, LKR. KELHEIM, LKR. STRAUBING-BOGEN. Derzeit ermitteln die Kriminalpolizeidienststellen in Landshut und Straubing gegen mehrere Tatverdächtige aus Region wegen des Verdachts des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie. In diesem Zusammenhang fanden umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen statt.
In einem der gegenständlichen Verfahren, das bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg anhängig ist, erging vergangene Woche Haftbefehl gegen einen 24-Jährigen aus dem Landkreis Dingolfing-Landau. Der Mann stand im Verdacht, von denen bei ihm sichergestellten Beweismitteln Daten aus der Ferne gelöscht zu haben.
Nachdem diese durch das Kommissariat für Digitale Forensik der Kripo Landshut für das weitere Verfahren wieder hergestellt werden konnten, ist auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg der erlassene Untersuchungshaftbefehl aufgehoben worden, da somit die zunächst bestehende Verdunkelungsgefahr entfallen ist.
Konsequente Strafverfolgung - Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen
Die Dursuchungsaktion der Kriminalpolizeidienststellen in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen ist. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.
Veröffentlicht: 26.11.2025, 09.00 Uhr

Polizeipräsidium Niederbayern