Am Sonntagnachmittag konnte durch eine Streife der Polizeiinspektion Grafenau ein Transporter festgestellt werden, aus welchem gerade Lebensmittel ausgeräumt und auf einem Parkplatz aufgestellt wurden. Erste Kaufinteressenten fanden sich bereits an der Örtlichkeit ein. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 27-jährige syrische Verkäufer zwar ein Gewerbe angemeldet hat, jedoch nicht Inhaber einer Reisegewerbekarte ist, welche für diese Form des Verkaufs erforderlich ist. Der Verkauf der Ware wurde unterbunden, die Waren mussten wieder eingeräumt werden und der Verkäufer trat die Heimfahrt zu seinem Ladengeschäft an. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach der Gewerbeordnung.
Verkauf von Lebensmitteln ohne Reisegewerbekarte
Polizeiinspektion GrafenauGrafenauQuellenangaben
Polizeiinspektion Grafenau
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